Laut Medizinalberufsgesetz MedBG ist der Chiropraktor den Ärzten gleichgestellt und seine Leistungen werden in der obligatorischen Grundversicherung übernommen. Dasselbe gilt auch für die Unfall-, Invaliden- und Militärversicherung.
Nur wer im Hausarztmodell oder im Gesundheitszentrum einer Krankenkasse (HMO) versichert ist, muss den jeweiligen Arzt um sein Einverständnis bitten.
Seit 2008 existiert ein Lehrstuhl für Chiropraktik an der Universität Zürich, so dass Chiropraktik in der Schweiz studiert werden kann und nicht mehr, wie bis anhin, in den USA.